Aktuelle Zeit: 25.04.2024, 12:06
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Es folgt die Ermahnung, dass nun der Mieter aber ja auch immer schön brav bezahlen müssen. Kosten des Anwaltes und Gerichtes durfte ich zahlen, Miete kam dennoch nie. Nebenkosten verursachte der auch noch kräftig (stellte einfach das Wasser tagelang nicht ab, wenn er übers Wochenende weg war) und so ging es fort. Das Spielchen mit leicht geänderten Varianten Jahr für Jahr.
Maverick74 hat geschrieben:Es folgt die Ermahnung, dass nun der Mieter aber ja auch immer schön brav bezahlen müssen. Kosten des Anwaltes und Gerichtes durfte ich zahlen, Miete kam dennoch nie. Nebenkosten verursachte der auch noch kräftig (stellte einfach das Wasser tagelang nicht ab, wenn er übers Wochenende weg war) und so ging es fort. Das Spielchen mit leicht geänderten Varianten Jahr für Jahr.
Ja das habe ich ja eingeräumt ... hatte bisher Glück. Wobei ich finde manche extrema kann man im Vornerein schon ausschliessen, ich weiss denen sieht mans net immer an aber für mich war das die beste Alternative.
genau daran bemisst sich ja die Mietminderung, in so einem Fall (kommt immer auf die Aussentemp. an) kann man die Miete auch mal auf 0 fallen lassen. Als Bsp. bei mir gabs nen Wasserrohrbruch daraufhin musste ich meinem Mieter eigentlich nen Hotelzimmer für den Zeitraum der Trocknung bezahlen.dann hat man ohne Heizung im Winter in der Bude gehockt und zwar etwas Miete gespart aber letztlich war der Wohnkomfort nahe Null
Maverick74 hat geschrieben:Also ich will hier eigentlich nicht alles preisgeben aber ich muss dir zu 50% zustimmen/widersprechen
Eine komplett abbezahlte WHG bedeutet auch immer eine steuerliche extra belastung.
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