Steueränderung für Silbermünzen – „Das muss im Ministerium noch mal auf den Tisch“In einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder untersagt das Finanzministerium eine Praxis, die den steuervergünstigten Erwerb bestimmter Silbermünzen ermöglicht hat. Edelmetallkäufern drohen nun zweistellige Kostensteigerungen. Der FDP-MdB Frank Schäffler fordert nochmalige Prüfung.Das Bundesfinanzministerium verteuert die Investition in bei Privatanlegern beliebte Silbermünzen. Dies ergibt sich aus einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder, das WELT vorliegt. Demnach untersagt das BMF die sogenannte Differenzbesteuerung beim Verkauf von Silbermünzen aus dem EU-Ausland.
Bei Edelmetall-Handelsunternehmen rechnet man mit einem Preisaufschlag von gut zehn Prozent, der das ohnehin hohe Aufgeld für die entsprechenden Münzen gegenüber dem sogenannten Spotpreis, dem offiziellen Marktpreis, noch weiter erhöhen wird. Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) kritisiert die Neuregelung. „Das ist eine schlechte Nachricht für Bürger, die sich vor der galoppierenden Inflation schützen wollen.“ Er fordert, die Anordnung nochmals zu prüfen: „Das muss im BMF nochmals auf die Tagesordnung.“
Die Differenzbesteuerung für Silbermünzen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert werden, galt seit 2014, nachdem die Mehrwertsteuer für Silbermünzen von sieben auf 19 Prozent erhöht worden war. Diese höhere Mehrwertsteuer ließ sich bei Anlage-Silbermünzen aus Drittstaaten mit der Differenzbesteuerung reduzieren. Der Preisunterschied zwischen einer differenzbesteuerten Silberunze und einer Unze mit regulärer Mehrwertsteuer lag je nach dem Marktpreis für das Edelmetall bei etwa zwölf Prozent.
Silber-Anlegern boten sich damit preisliche Vorteile etwa bei der kanadischen Maple-Leaf-Silbermünze, den australischen Silber-Kängurus oder dem Silber-Krügerrand. Gemäß dem internen Schreiben, dessen Echtheit das Finanzministerium auf Anfrage von WELT bestätigte, soll ab sofort für alle Silbermünzen der volle Umsatzsteuersatz von 19 Prozent gelten. Dieser Satz galt bisher auch schon für Silberbarren. Eine Ausnahme besteht dem Schreiben nach lediglich für Sammlermünzen, deren Wert mehr als 250 Prozent über dem Materialpreis liegt.
Bei den Edelmetall-Handelsunternehmen sorgt der Schritt des BMF für Unzufriedenheit und Verunsicherung. „Wir sind über den Kurswechsel des Bundesfinanzministeriums enttäuscht“, so Raphael Scherer, Geschäftsführer des Edelmetallhändlers philoro. „Solange es bei diesem internen Behördenschreiben bleibt, ändern wir an den Verkaufspreisen nichts. Wir warten auf eine offizielle, öffentliche Bekanntgabe.“
Auch beim Münchner Unternehmen pro aurum herrscht Unverständnis: „Anleger investieren in Edelmetalle, um Teile ihres Kapitals angesichts einer zweistelligen Inflationsrate bestmöglich zu schützen. Nun werden beliebte Anlage-Silbermünzen durch die Untersagung der Anwendung der Differenzbesteuerung wesentlich verteuert“, so Mirko Schmidt, Mitgründer von pro aurum. Das Fachportal Goldreporter vermutet, wenn Silbermünzen mit dem vollen Mehrwertsteuersatz veranlagt würden, dürfe das Aufgeld für diese Stücke demnächst weiter steigen. Die Nachfrage unter Anlegern speziell nach Silber ist so hoch, dass die Aufschläge im Münzhandel gegenüber dem Marktpreis für das Edelmetall laut Goldreporter zuletzt bereits im Durchschnitt bei 35,53 Prozent lagen.
Anlage in Edelmetalle war schon öfter im Fokus des FiskusDenn schon seit Monaten wiesen Silbermünzen zur Geldanlage aufgrund hoher Nachfrage und einem begrenzten Angebot hohe Aufschläge auf den Silberkurs auf. Einen Fragenkatalog von WELT beantwortete das BMF in zwei Sätzen: „Wir verweisen auf das beigefügte Schreiben. Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.“
Die Geldanlage in Edelmetalle war in den vergangenen Jahren schon häufiger in den Fokus der Politik geraten. So wurde die Bargeldgrenze für den anonymen Erwerb von Edelmetallen per 10. Januar 2020 um 80 Prozent von bis dahin 10.000 auf 2000 Euro gesenkt. Erst 2017 war der entsprechende Schwellenwert von 15.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt worden. Im Sommer 2020 drohte dann eine steuerliche Neuregelung für sogenannte Gold-ETFs wie Xetra Gold und Euwax Gold. Diese bei Anlegern aufgrund ihrer einfachen und günstigen Konstruktion beliebten Verbriefungen hätten demnach der Abgeltungsteuer unterliegen sollen, wenn sie ein Recht auf Auslieferung des physischen Metalls verbriefen. Dieser Plan wurde wenig später wieder verworfen.
Quelle: Welt
https://www.welt.de/finanzen/plus241383 ... elung.html