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Schubidu » 01.10.2022, 22:30 hat geschrieben:......
Da ich mich nicht mehr auf der Käuferseite befinde, aber mittelfristig auf der Verkäuferseite, hält sich meine Empörung in Grenzen für diejenigen die noch Bestände aufbauen wollen, ist es natürlich bitter.
san agustin » 01.10.2022, 23:06 hat geschrieben:Schubidu » 01.10.2022, 22:30 hat geschrieben:......
Da ich mich nicht mehr auf der Käuferseite befinde, aber mittelfristig auf der Verkäuferseite, hält sich meine Empörung in Grenzen für diejenigen die noch Bestände aufbauen wollen, ist es natürlich bitter.
Aber nicht wenn die Käufer dann von privat kaufen wie z. B. hier auf silber.de
Was mich eher umhertreibt ist die Frage ob Silbermünzen das selbe Schicksal ereilt wie es bei Platin der Fall ist mit dem 19 % MwSt.Satz
IrresDing » 02.10.2022, 03:40 hat geschrieben:Stimmt, @Ernst.
Jedoch kann meiner Meinung nach keine rückwirkende Einforderung der MwSt an den Händler angetragen werden. Die Schreiben des BMF sind gerade dafür da Klarheit und Rechtssicherheit zu bekommen. Denn Steuergesetzgebung ist eine sich ständig wandelnde Sache. Wenn man da immer abwarten würde, wie Gerichte entscheiden und erst mal jeden und alles unter Vorbehalt eines gerichtlichen Verfahrens zu stellen, wäre der Moloch noch schlimmer, als er bereits ist. Wer sich also an die Schreiben des BMF hält, der handelt in Rechtssicherheit. Und wie das Schreiben selbst zugibt: Durch ein anderes Schreiben aus 2004 wurde hier etwas von der Finanzbehörde erlaubt, was eigentlich nicht hätte sein dürfen. Das ist aber das Problem des BMF und nicht derer, die sich nur an die abgestimmten Vorgaben der Finanzämter halten. Insbesondere auch deshalb nicht, weil sie keinerlei Rückgriff auf die Kunden haben, die Händler können also den eingetretenen Vermögensschaden bei niemandem regressieren.
foxele » 02.10.2022, 07:13 hat geschrieben:Der Ankauf von Privat bleibt also nach wievor Differenzbesteuert.
Schubidu » 02.10.2022, 07:58 hat geschrieben:foxele » 02.10.2022, 07:13 hat geschrieben:Der Ankauf von Privat bleibt also nach wievor Differenzbesteuert.
... das ist die grundsätzliche Frage. Grundsätzlich darf von privat angekaufte Ware differenzbesteuert werden, aber die Differenzbesteuerung bedeutet für den Händler doch einen erheblichen buchhalterischen Aufwand.
Das hat sich gelohnt, solange Alles was eingeführt wurde differenzbesteuert wurde. Ob es sich für den Händler auch noch lohnt, hängt davon ab, wie hoch der Anteil der "Gebrauchtware" am Gesamtumsatz ist. Bei den großen Händlern wird es sich bestimmt lohnen. Für manchen kleinen Händler könnte es schwierig werden.
foxele » 01.10.2022, 20:08 hat geschrieben:Frank the tank » 01.10.2022, 19:34 hat geschrieben:Aauf den Goldseiten ist ein Artikel bzgl. den 19%.
Dort steht, dass eine Besteuerung nicht unterjährig geändert werden darf.
Diese Vorgehensweise eines Ministeriums hat dann wieder ein Geschmäckle.
Es würde sich aber passend in die Kompetenz dieser Regierung einfügen.
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