black religion hat geschrieben:tuarek123 hat geschrieben:Ist hier sicher schon diskutiert worden. Aber bis ich es finde dauerts ....
Daher wahrscheinlich nochmals eine schon bekannte Frage. Die Münzen von Alienexpress haben doch auch den nominalen Aufdruck von z.B. 1 Dollar. Warum kann man denen nicht wegen Geldfälschen das Handwerk legen?
Gute Frage. Hat jemand hier so etwas schon einmal gekauft? Oder versucht zu verkaufen? Bei Falschgeld wird sofort die Polizei hinzugezogen. Warum nicht bei gefälschter Bullion? Kann mir nicht vorstellen, daß ein Händler soetwas angekauft hat. Bei den Hausmann Fälschungen ist zumindest das Material echt, da kann schon etwas, wenn nicht fast alles durchrutschen. Aber Wolfram hinlegen und Gold bezahlt bekommen, das klappte vielleicht mal vor Jahrzehnten. Aber wie können wir Sammler uns schützen? Alleine wiegen und ausmessen wird wohl nicht mehr ausreichen.
Da gab es schon mal ein Urteil zu. Soweit ich mich erinnern kann, ging es da um gefälschte Krügerrands (gesetzliches Zahlungsmittel in Südafrika). Das Gericht kam zum Schluss, dass sich eine Geldfälschung nur auf kursgültige
Umlaufmünzen beziehen könne, es sich also bei den Krügerrands nicht um Geldfälschung handeln würde, da die Münzen nicht im Umlauf zu finden seien.
Bei Ebay werden haufenweise gefälschte Gold- und auch Silbermünzen angeboten. Meist mit dem Hinweis "Kenne mich nicht damit aus und verkaufe daher sicherheitshalber als unecht". Das interessiert auch niemanden. Im Zweifelsfall kann man nur zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Und das auch nur, wenn man selbst auf sowas reingefallen ist. Wobei die Frage ist, ob man bei unserer "Rechtsprechung" nicht auch noch die Verhandlung verliert und damit noch mehr Geld in den Sand setzt...