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Rhenanus » 09.11.2021, 12:08 hat geschrieben:Und wie macht er das bei privatem Einkauf vor Jahren, vielleicht sogar an der Autobahn-Raststätte in bar?
Oder sollen dann die Silberfreaks hier nachträglich private Rechnungen ausstellen? Soll ich als Privatmann verpflichtet werden, Rechnungen länger als 10 Jahre aufzubewahren? Das Finanzamt beschränkt sich doch auf 10 Jahre oder?
Das wird aber lustig auf ebay (bin ich nicht dabei), wenn die alle einen Nachweis (auch außerhalb EU?) erbringen müssen? Ich sehe dem erst mal gelassen entgegen - für vieles habe ich auch Rechnungen.
Hannoveraner » 09.11.2021, 11:47
Die EU bereitet ein Vermögensregister vor um so etwas zu erfassen. Altbestände werden schwer zu ermitteln sein. Dann liegt der Fokus auf den Verkauf. Der Verkäufer muss nachweisen….,[/quote]
Das in Rede stehende Vermögensregister ist mittlerweile wieder vom Tisch.
[quote="[url=http://forum.silber.de/viewtopic.php?p=691419#p691419]Rhenanus » 09.11.2021, 12:08 hat geschrieben: Ich sehe dem erst mal gelassen entgegen - für vieles habe ich auch Rechnungen.
Hannoveraner » 09.11.2021, 11:47 hat geschrieben:Rhenanus » 09.11.2021, 11:19 hat geschrieben:EM hat gegenüber den Bankguthaben und Aktiendepots noch einen großen Vorteil. Es ist nicht öffentlich! Wer kann nach Jahren noch nachvollziehen, was wann gekauft oder zwischenzeitlich verkauft oder getauscht wurde. Hat man 10 oder 100 oz Gold, 1 oder 10 Masterboxen?
Die EU bereitet ein Vermögensregister vor um so etwas zu erfassen. Altbestände werden schwer zu ermitteln sein. Dann liegt der Fokus auf den Verkauf. Der Verkäufer muss nachweisen….,
Panik95 » 10.11.2021, 11:34 hat geschrieben:Einem Vermögensregister sehen wir gelassen entgegen,wir sollten aber nicht vergessen dass der Staat sehr erfinderisch ist um seine Bürger zu melken.
Unsere Nachbarn in Frankreich können beim Goldverkauf ein Lied davon singen.
An- und Verkauf geht beim Händler nur mit schriftlichem Kaufvertrag.
Beim Verkauf gibts kein Bargeld,nur Überweisung.
Auf den Gewinn zahlt der Franzose rund 34% Steuern,wenn er den Kauf wegen fehlender Rechnung nicht belegen kann zahlt er 11%( Pauschalsteuer) vom Verkaufspreis.
Bsp.: 1 oz Britannia 1993 für 581 DM(297€) gekauft und heute für 1598€ verkauft,mit vorhandener Rechnung
zahlt der Franzose 442€ Steuern,ohne Rechnung Pauschalsteuer nur!!! 175€
Das wäre für unseren Finanzminister sicher eine lohnende Einnahmequelle.
Sapnovela » 10.11.2021, 13:03 hat geschrieben:
Gibt es da eine Regelung zu "Altbeständen"? Ich kann ja schwer für Opas Sammlung von 20 Goldmärkern noch eine Quittung erzeugen, das war mal normals Umlaufgeld.
Ansonsten muss der nette Franzose halt mal zum Urlaub über den Rhein oder in die Schweiz.
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