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Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Allgemeine Diskussionen zu Silber, Gold und Edelmetallen, sowie die Entwicklung des Gold- und Silberkurs.

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Flugfux
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Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Flugfux » 11.10.2015, 08:20

Hallo liebe Mitforianer,


einige von Euch sind ja schon ewig im Metier und kennen die Tricks, Kniffe und vor allem Fallstricke, die man als Grünschnabel schnell mal übersieht. Ich hätte mal wieder eine komplizierte Frage...


Hier die Situation:

  • Ich habe gerade bei EBay eine Goldmünze entdeckt, die mir gefällt.
  • Der Anbieter ist privater Verkäufer.
  • Die Bewertungen sind in Ordnung.
  • Kategorie des Angebotes ist: Edelmetall>Gold>Münzen
  • Auch in der Beschreibung schreibt der Verkäufer Goldmünze.
  • Er bietet als Zahlungsmethode PayPal an.


Schön, dachte ich, da gibt's ja den Käuferschutz, falls das Ding doch unecht sein sollte. Mal eben die Richtlinien durchlesen...

In den Käuferschutzrichtlinien habe ich dann Folgendes gefunden:


3. Anspruchsberechtigung.

Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

(...)

3.6. Der Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.



In den PayPal-Nutzungsrichtlinien bin ich dann über etwas gestolpert.

Und zwar steht dort, es gibt

Aktivitäten, die eine Genehmigung erfordern

Das Akzeptieren von Zahlungen für bestimmte Dienste gemäß der untenstehenden Tabelle muss von PayPal vorab genehmigt werden.

(...) Handel von Edelsteinen und Edelmetallen; (...)





Ich verstehe das nun so, dass man als VERkäufer erst eine Genehmigung durch PayPal benötigt, wenn man Edelmetalle verkaufen und das Geld vom Käufer per PayPal empfangen möchte ("Akzeptieren von Zahlungen").

Nun habe ich aber als potentieller Käufer keine Möglichkeit, im Vorfeld zu prüfen, ob der Verkäufer denn diese Genehmigung eingeholt hat.

Ein gewerblicher Edelmetallhändler wüsste vermutlich um die Genehmigungsverpflichtung.

Gesetzt den Fall mein privater Verkäufer hat diese Genehmigung jedoch nicht eingeholt, weil er bislang nie auf die Idee gekommen ist, dass das nötig sein könnte. Er verstößt also (unwissentlich) gegen die Nutzungsrichtlinien. Was passiert dann, wenn ich im Falle einer Falschmünze den Käuferschutz in Anspruch nehmen möchte?


Habt Ihr schon Erfahrungen mit solch einem Fall machen müssen?

(Ich befürchte hier eine ähnliche Problematik wie mit der erlöschenden Versandversicherung beim Edelmetall-Versand über DHL, wenn der Warenwert 500 Euro übersteigt, oder beim Edelmetall-Versand über Hermes etc.)




Ich freue mich auf Eure Erfahrungsberichte und/oder Einschätzungen.



Vielen lieben Dank Euch schon mal fürs geduldige Lesen und im Voraus für Eure Kommentare
sagt der Fux smilie_24

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Warmduscher » 11.10.2015, 08:58

jo, das wird wohl so sein... die grösseren Verkäufer von Edelmetallen auf Ebay werden ohnehin Sonderverträge mit ebay und paypal haben (wie z.B. pro aurum), sodaß das da abgedeckt ist... wer aber von Xi Lu Feng aus Shanghai einen falschen Goldpanda aus Messing oder Wolfram kauft, könnte leer ausgehen.... wobei ich es da auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde... wenn paypal als Zahlungsmittel bei ebay akzeptiert ist, wäre es für ebay ein leichtes, dies generell für alle Edelmetallprodukte auszuschliessen :-) ... wenn die das nicht tun, kann der Laie davon ausgehen, daß dies auch abgedeckt ist... wäre dann so mein Standpunkt...

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SilberZug
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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon SilberZug » 11.10.2015, 08:59

Erfahrung habe ich dazu nicht, aber wenn ich das so lese komme ich einfach nur zu einem Schluss, lass einfach die Finger davon und kaufe kein EM bei eBay wenn du es nicht vor Ort besichtigen/abholen kannst.

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon nordmann_de » 11.10.2015, 11:42

@Fux

Vermutlich ist es so wie von Dir geschildert, aber wissen tue ich es auch nicht. Daher:
Ich würde an Deiner Stelle das direkt mit PayPal klären, dann weisst Du es mit Sicherheit:
Tel.: 0800-7234500 (Telefon-PIN nötig, die bekommst Du nach dem Anmelden):
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/imprint
oder schriftlich an [email protected] (da solltest Du innerhalb 24 Stunden eine Antwort erhalten).
Eventell kann man dann auch erfragen, ob der Verkäufer eine Genehmigung hat oder nicht.

Bitte teile uns anschließend Deine Erkenntnisse mit :wink:
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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon silberschatzimsee » 11.10.2015, 12:24

SilberZug hat geschrieben:Erfahrung habe ich dazu nicht, aber wenn ich das so lese komme ich einfach nur zu einem Schluss, lass einfach die Finger davon und kaufe kein EM bei eBay wenn du es nicht vor Ort besichtigen/abholen kannst.


Ja aber da spare ich meine 30 cent wieder nicht :roll: :roll: :roll:
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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon keaton21 » 11.10.2015, 12:35

(...) Handel von Edelsteinen und Edelmetallen; (...)


Ich vermute mal das genau an dieser Stelle das Wischi-Waschi der Nutzungsbedingungen anfängt.

PayPal verlangt die Genehmigung bei HANDEL mit Edelmetallen. Wenn ich das jetzt z.B. analog zum Unternehmerbegriff im UStG setze, dann setzt das Handeln (nach meinem Verständnis) eine nachhaltige Betätigung in eben diesem Bereich voraus.

Der private Verkäufer, der mal hier oder mal da ein Stück seiner Sammlung verkauft, handelt m.E. nicht.

Wie jetzt aber PayPal den Begriff "Handel" definiert, wirst du wohl tatsächlich nur über eine Auskunft von dort erfahren.

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Flugfux
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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Flugfux » 11.11.2015, 01:45

Zur Info:

Ich habe PayPal am 11.10. (also heute vor einem Monat) eine Email geschrieben, meine Überlegungen zur Problematik dargelegt und um eine Stellungnahme/Erklärung gebeten.

Leider habe ich bislang keine Antwort erhalten und daher PayPal heute noch einmal geschrieben.


smilie_24

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Oberbayer84 » 11.11.2015, 03:14

Danke für die Info und deiner Mühe...bin gespannt smilie_08
Achso, die Münze hast unterm Strich jetzt nicht gekauft oder?? So aus Neugier.

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Flugfux » 11.11.2015, 12:38

Oberbayer84 hat geschrieben:Achso, die Münze hast unterm Strich jetzt nicht gekauft oder?? So aus Neugier.


Richig, ich hab dann lieber die Finger davon gelassen. smilie_24

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Flugfux » 20.11.2015, 03:14

.
.

Hallo liebe Mit-Forinten, smilie_16


ich habe gerade gesehen, dass Ebay mir doch bereits am 22.10. geantwortet hat.
Da die Antwort nicht per Email kam, sondern im PayPal-Nachrichtensystem verschickt wurde, das ich gerade erst entdeckt habe, war mir das vorher leider entgangen.


Hier noch mal meine konkrete Anfrage und die Stellungnahme von PayPal, beides bis auf meinen Namen im Wortlauf.

Der Fux hat geschrieben:
Guten Tag,

ich habe eine Frage zum PayPal-Käuferschutz.

In Ihren Käuferschutzrichtlinien (§3.6) habe ich gelesen, dass eine Anspruchsberechtigung nur dann besteht, wenn der Artikel nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinien verstößt.

In Ihren Nutzungsrichtlinien nun habe ich gefunden, dass "Das Akzeptieren von Zahlungen für bestimmte Dienste gemäß der untenstehenden Tabelle" von PayPal genehmigt werden muss. In der Tabelle darunter findet sich auch der Punkt "(...) Handel von Edelsteinen und Edelmetallen; (...)".

Nun würde ich gerne über Ebay bei einem privaten Anbieter eine Goldmünze erwerben und mit PayPal bezahlen. Nach Durchlesen der oben genannten Texte befürchte ich jedoch, dass Ihr Käuferschutz nicht greift, falls der VERkäufer diesen Handel nicht von Ihnen zuvor hat genehmigen lassen. Verstehe ich das richtig oder ist mit dem Begriff "Handel" nur der gewerbliche Handel gemeint.

Kurz gefasst: Kann ich als Käufer den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen, falls der private Verkäufer einer Goldmünze, die ich über PayPal bezahle, nicht liefert oder eine Fälschung liefert?


Ich danke Ihnen im Voraus herzlich für Ihre Mühe und sehe mit Freude Ihrer die Unklarheiten beseitigenden Antwort entgegen.


Mit freundlichen Grüßen

N N



PayPal hat geschrieben:
Guten Tag, N N!

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich des beabsichtigten Kaufes einer Goldmünze.

Sie sind abgesichert, wenn Sie eine Goldmünze kaufen. Achten Sie bitte genau auf die Beschreibung der Münze und die Rubrik unter der sie eingestellt ist. Auch ein Bildschirmausdruck der Auktion kann im Falle einer Beschwerde helfen. Gerne können Sie auch den Link, der direkt zum Artikel führt aufheben.

Wenn Sie die Münze nicht erhalten, prüfen wir die Versandinformationen Ihres Verkäufers und entscheiden entsprechend der uns vorliegenden Informationen.

Erhalten Sie eine falsche Münze oder gar eine Fälschung, fordern wir von Ihnen entsprechende Informationen an, ggf. auch eine schriftliche Bestätigung, die Ihre Beschwerde untermauert.

Der oben genannte Ablauf gilt nur, wenn Sie auch bei PayPal einen Konflikt eröffnen. Wie eBay Käuferbeschwerden bearbeitet kann ich Ihnen nicht sagen.

Falls Sie noch andere Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße,
Cynthia Dombrowski
PayPal-Kundenservice

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smilie_24

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Odyssee » 20.11.2015, 08:34

Danke für die Mühe, die Frage hat mich auch schon länger gewurmt. Ich hatte mal eine Silbermünze bei eBay gekauft und mit Paypal gezahlt, die Münze kam allerdings nie an(unversichert verschickt). Hatte mich mit dem Verkäufer dann aber geeinigt, war also nicht nötig Paypal einzuschalten. Aber jetzt hat man ja Gewissheit. smilie_01 Trotzdem finde ich es seltsam, dass Paypal scheinbar entgegen seiner AGBs handelt...

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon nordmann_de » 20.11.2015, 17:28

@Flugfux

Danke für die Rückmeldung von PP.
Beruhigt sicher einige Käufer.

@Odyssee

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wenn der Verkäudfer die Münze unversichert und damit ohne Nachweis verschickt hat, fragt im Reklamationsfall PP vom Verkäufer an. Der kann dann notfalls eine Portoquittung und seine Erklärung, er habe damit die über PP bezahlte Münze verschickt, vorweisen.
Damit ist dann der Verkäufer aus der Beweislage und der Käufer hat das Nachsehen. Das bestätiigt PP auch hier etwas verschleiert: "Wenn Sie die Münze nicht erhalten, prüfen wir die Versandinformationen Ihres Verkäufers und entscheiden entsprechend der uns vorliegenden Informationen.", wenn auch nicht mir der von mir genannten Erläuterung, weil sie sonst ja wieder potentiellen PP-Kunden abschrecken würde.
Konsequenz ist in dem Fall: Nicht Porto-Geiz ist geil, sondern Sicherheit durch einen Nachweis wie Einschreiben o. Ä.
smilie_08
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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon huggy » 20.11.2015, 17:48

nordmann_de hat geschrieben:...
Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wenn der Verkäudfer die Münze unversichert und damit ohne Nachweis verschickt hat, fragt im Reklamationsfall PP vom Verkäufer an. Der kann dann notfalls eine Portoquittung und seine Erklärung, er habe damit die über PP bezahlte Münze verschickt, vorweisen.
Damit ist dann der Verkäufer aus der Beweislage und der Käufer hat das Nachsehen.
smilie_08


Nicht ganz. Eine Portoquittung langt da nicht aus. Wenn per Paypal bezahlt wird MUSS der Verkäufer mindestens per Einschreiben verschicken um aus dem Schneider zu sein, da dann eindeutig nachweisbar ist, dass er verschickt hat.
Eine Quittung über 1,45eur ist nix wert. So zumindest mein letzter Kenntnisstand.
Eben noch das hier gefunden:

4. Versandbeleg
4.1 Allgemein. Der Zahlungsempfänger belegt innerhalb der von PayPal hierfür gesetzten Frist (in der Regel 7-10 Tage) den Versand eines Artikels durch Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer oder eines Versandbelegs eines unabhängigen Versandunternehmens (Versandbelege), die im PayPal-Konto hochgeladen werden können. Wenn PayPal anhand der Online-Nachverfolgungsnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, so reicht die Vorlage einer Online-Nachverfolgungsnummer nicht als Versandbeleg aus.

Aus dem Grund ist Paypal für mich als Verkäufer gestorben. Gibt zu viele A....cher, die sich trotz der Erhalt der Ware den Kaufpreis zurückholen.

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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon nordmann_de » 20.11.2015, 17:58

@huggy

Danke für das Update. Ging früher ohne und ehrlich gesagt habe ich auch keine Lust vor einem Kauf jedesmal ellenlange AGBs zu lesen, weil sich wieder was geändert haben könnte.
Entspricht ja dann meinem Ratschlag, nur noch per Nachweis zu versenden.
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Re: Edelmetall und PayPal - Das Kleingedruckte

Beitragvon Flugfux » 21.11.2015, 04:54

huggy hat geschrieben:Aus dem Grund ist Paypal für mich als Verkäufer gestorben. Gibt zu viele A....cher, die sich trotz der Erhalt der Ware den Kaufpreis zurückholen.


Ich verstehe Dich voll und ganz.


Dieser Thread wollte* jedoch die Problematik des Käuferschutzes aus Käufersicht betrachten und die in den AGBs enthaltenen Unklarheiten klären (lassen).

Für den Käufer ist der "Käuferschutz" ja nur dann sinnvoll, wenn dieser Schutz auch vom Käufer abhängt und nicht von einer für den Käufer nicht überprüfbaren Verhaltensweise des VERkäufers.




*(Ich muss es wissen. Ich hab' ihn erstellt...)



smilie_24


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