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karmasilver » 04.01.2024, 15:53 hat geschrieben:...
4. Obwohl ich den Nachweis des Versandes erbringen kann, hat EBAY dem Käufer nach dessen Reklamation für einen nichterhaltenen Artikel den vollen Kaufpreis zurückerstattet und mir abgebucht. Ein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, ich könnte den Zustellungsnachweis nicht erbringen. (Die Ware dürfte tatsächlich auf dem Transport geklaut oder weiss der Geier warum verschwunden sein)
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foxl60 » 04.01.2024, 16:42 hat geschrieben:karmasilver » 04.01.2024, 15:53 hat geschrieben:...
4. Obwohl ich den Nachweis des Versandes erbringen kann, hat EBAY dem Käufer nach dessen Reklamation für einen nichterhaltenen Artikel den vollen Kaufpreis zurückerstattet und mir abgebucht. Ein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, ich könnte den Zustellungsnachweis nicht erbringen. (Die Ware dürfte tatsächlich auf dem Transport geklaut oder weiss der Geier warum verschwunden sein)
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Du hast sicherlich Recht, dass bei einem Verkauf unter 2 Privaten nach Zivilrecht der Käufer das Versand- bzw. Verlustrisiko trägt.
Aber hast du auch schon mal geprüft, ob du vielleicht irgendwelche AGB von ebay (unbewusst) akzeptiert hast, die diese Handlungsweise von ebay beim Käuferschutz rechtfertigt ?
karmasilver » 04.01.2024, 16:58 hat geschrieben:Fraglich ist nun aber, was diese E-Bay Grundsätze rechtlich sind (wie gesagt nicht einmal AGB)
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karmasilver » 04.01.2024, 16:58 hat geschrieben:....und ob es zulässig sein kann, einem Verkäufer (sofern man eine vertragliche Grundlage annimmt) etwas Unmögliches aufzubürden. Denn wenn ein Artikel verloren ging, so kann der Verkäufer keinen Zustellungsnachweis erbringen und es wird von ihm etwas Unmögliches verlangt. wofür er haften soll.
Panik95 » 04.01.2024, 18:28 hat geschrieben:Bei Verlust auf dem Versandweg ist Ebay raus,das Risiko trägt erst mal der Verkäufer.
Meldet der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel muß der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen.
Mit dem Bescheid kann der Verkäufer die Zustellung belegen.
Ist die Nachforschung erfolglos erhält der Verkäufer Schadensersatz,die Sendung muß aber den Richtlinien entsprechen.
Von einem Verkäuferschutz kann man bei Ebay nicht sprechen,den gab es vor der neuen Versandreglung auch nicht.
Ich war mit der neuen Reglung auch nicht einverstanden und habe bis vor kurzem auf Ebay-Verkäufe verzichtet.Da es auf anderen Plattformen deutlich schwieriger ist Waren zu verkaufen bin wieder bei Ebay gelandet.Hier biete ich nur Artikel unter 100€ an,für größere Sachen nutze ich Kleinanzeigen.de.
Als Privatperson habe ich bei Ebay keine Kosten,da kann ich auch einen Verlust verschmerzen.
Wenn wir weder eine erfolgreiche Lieferung noch eine Abholung feststellen können:
Der Käufer erhält eine Rückerstattung der vollen Kosten für den Artikel und den ursprünglichen Versand (sofern solche angefallen sind).
joee78 » 04.01.2024, 20:59 hat geschrieben:Grundsätzlich hast du recht, bei Privatverkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko, § 447 Abs. 1 BGB.
Nach den AGB von ebay, denen zu zugestimmt hast, gilt dies aber nicht im Falle des Verkaufs mit Käuferschutz:
https://www.ebay.de/help/policies/ebay- ... 0#section2
Dann gilt das als vereinbart:Wenn wir weder eine erfolgreiche Lieferung noch eine Abholung feststellen können:
Der Käufer erhält eine Rückerstattung der vollen Kosten für den Artikel und den ursprünglichen Versand (sofern solche angefallen sind).
Schätze mal, ebay hat diese AGB juristisch prüfen lassen, so dass du dich kaum auf Unwirksamkeit gem. §§ 308 ff. BGB berufen können wirst
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