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Versand bei eBay

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bunk9
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon bunk9 » 02.11.2018, 13:28

Hatte am Freitag drei Sendungen verschickt. Eine ohne Nachweis, weil es der Verkäufer so wollte zwei als DHL Paket. Samstag hatte einer der Drei schon seine Sendung. ;-) Dienstag die anderen Beiden. Aber ein ungutes Gefühl, bleibt dennoch, besonders ab einem bestimmten Wert einfach ohne Nachweis für 1,45€ zu versenden, auch wenn es der Käufer so wollte. Selbst habe ich aber auch die Erfahrung gemacht, gerade bei Sendungen aus dem Ausland, die normal frankierten, waren oft ruck zuck da, die verfolgbaren dauerten und ab und an musste man dazu noch zum Zoll.
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Friedrich 3
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon Friedrich 3 » 02.11.2018, 14:11

Ich erlebe gerade die Hermes Kompetenz hautnah....

Bei Ebay USA was bestellt.Ware wurde zügig via US Postal Service verschickt.Kam auch flott über den grossen Teich und wurde dann Hermes übergeben.War auch noch schnell im Zustelldepot.....

Wahrscheinlich bin ich an einen nichtdeutschsprechenden Zusteller gekommen der nicht mal seinen Scanner richtig bedienen kann.Statt Kunde nicht angetroffen wurde " Annahme verweigert " eingegeben.
Die Hotline konnte da auch nicht mehr helfen... Ware geht nun wieder Retoure.Und ich bin stinksauer!!

Dachte eigentlich das US Postal Service an DHL übergeben wird an das Schwesterunternehmen quasi...
Hermes ist wohl billiger... Und das merke ich nun gerade.Nun bin ich gespannt ob das nochmal zu mir kommt oder ich neu bestellen muss in der Hoffnung die Ware noch vor Weihnachten zu bekommen.

:twisted:
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karmasilver
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon karmasilver » 04.01.2024, 14:53

Aus aktuellem Anlass zum internationalen Versand als Privatverkäufer hier die Ausgangslage. Werde das Ergebnis hier posten und/oder gegebenenfalls EBAY auf Schadenersatz einklagen. Das Thema dürfte von allgemeinem Interesse sein:

1. Nach BGB, schweizerischem OR und internationalem Recht obliegt die Gefahr (nämlich Verlust, Diebstahl etc.) auf dem Transportweg beim Käufer. EBAY selbst hält dies auf seiner Webseite ebay.de unter Rubrik *Rechtsportal" gleich selber fest.

2. Den Privatverkäufer trifft daher einzig die Pflicht, die Übergabe der Sendung in sachgemässer Verpackung an das Versandunternehmen nachzuweisen (versende daher immer mit Tracking und Einschreiben und mit guter Verpackung).

3. Anderweitige Vereinbarung vorausgesetzt trifft den Verkäufer auch keine Pflicht, die Ware versichert zu versenden. Das ergibt sich sogar wiederum indirekt aus der deutschen Webseite von EBAY unter "Rechtsportal". Dort wird als Tipp (natürlich aus Eigeninteresse von EBAY) angegeben, die Ware versichert zu versenden. Kostet dann noch mehr, wofür EBAY wiederum Gebühren kassiert etc....und meist begreifen der Käufer und Verkäufer erst in einem Verlustfall, dass auch die Versicherung der meisten Versandunternehmen den Verlust von Gold- oder Sibermünzen vom Versicherungsschutz ausschliesst und dann auch nichts zahlt.

4. Obwohl ich den Nachweis des Versandes erbringen kann, hat EBAY dem Käufer nach dessen Reklamation für einen nichterhaltenen Artikel den vollen Kaufpreis zurückerstattet und mir abgebucht. Ein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, ich könnte den Zustellungsnachweis nicht erbringen. (Die Ware dürfte tatsächlich auf dem Transport geklaut oder weiss der Geier warum verschwunden sein)

5. Mit diesem Entscheid verletzt EBAY das Recht. Einen Zustellungsnachweis kann der Verkäufer nicht erbringen, wenn die Ware auf dem Transport gestohlen, verloren und was auch immer geht und sich damit die Transportgefahr verwirklicht hat. Der Verkäufer hat keine Ware mehr, welche er ordnungsgemäss geliefert hat und erhält keine Kohle dafür.

6. Ich frage mich daher, wofür die Käufer bei Zahlung mit Pay Pal angeblichen Käuferschutz geniessen und dafür ebenfalls abgezockt werden, wenn der Schaden dann ohnehin widerrechtlich von EBAY dem Verkäufer zugeschanzt wird?

Nach einigen Versuchen habe ich nun telefonisch einen angeblichen Mitarbeiter der Rechtsabteilung von EBAY erreicht. Er meinte, er würde mit seinen Vorgesetzten sprechen und mir dann Bescheid geben.....Schaun mer mal.....

foxl60
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon foxl60 » 04.01.2024, 15:42

karmasilver » 04.01.2024, 15:53 hat geschrieben:...
4. Obwohl ich den Nachweis des Versandes erbringen kann, hat EBAY dem Käufer nach dessen Reklamation für einen nichterhaltenen Artikel den vollen Kaufpreis zurückerstattet und mir abgebucht. Ein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, ich könnte den Zustellungsnachweis nicht erbringen. (Die Ware dürfte tatsächlich auf dem Transport geklaut oder weiss der Geier warum verschwunden sein)
...

Du hast sicherlich Recht, dass bei einem Verkauf unter 2 Privaten nach Zivilrecht der Käufer das Versand- bzw. Verlustrisiko trägt.

Aber hast du auch schon mal geprüft, ob du vielleicht irgendwelche AGB von ebay (unbewusst) akzeptiert hast, die diese Handlungsweise von ebay beim Käuferschutz rechtfertigt ?

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karmasilver
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon karmasilver » 04.01.2024, 15:58

foxl60 » 04.01.2024, 16:42 hat geschrieben:
karmasilver » 04.01.2024, 15:53 hat geschrieben:...
4. Obwohl ich den Nachweis des Versandes erbringen kann, hat EBAY dem Käufer nach dessen Reklamation für einen nichterhaltenen Artikel den vollen Kaufpreis zurückerstattet und mir abgebucht. Ein Einspruch dagegen wurde abgewiesen mit der Begründung, ich könnte den Zustellungsnachweis nicht erbringen. (Die Ware dürfte tatsächlich auf dem Transport geklaut oder weiss der Geier warum verschwunden sein)
...

Du hast sicherlich Recht, dass bei einem Verkauf unter 2 Privaten nach Zivilrecht der Käufer das Versand- bzw. Verlustrisiko trägt.

Aber hast du auch schon mal geprüft, ob du vielleicht irgendwelche AGB von ebay (unbewusst) akzeptiert hast, die diese Handlungsweise von ebay beim Käuferschutz rechtfertigt ?


Danke für den Input. In den AGB steht davon kein Wort. Es gibt aber auch die sogenannten E-Bay-Grundsätze, in welchen das Verfahren des "Käuferschutzes" geregelt wird. Nach aktueller Lage in meinem Fall könnte man dies auch "Verkäuferverarschung" nennen. Dort wird in der Tat verlangt, dass der Verkäufer den Zustellungsnachweis erbringt, damit kein Käuferschutz gewährt wird. Fraglich ist nun aber, was diese E-Bay Grundsätze rechtlich sind (wie gesagt nicht einmal AGB) und ob es zulässig sein kann, einem Verkäufer (sofern man eine vertragliche Grundlage annimmt) etwas Unmögliches aufzubürden. Denn wenn ein Artikel verloren ging, so kann der Verkäufer keinen Zustellungsnachweis erbringen und es wird von ihm etwas Unmögliches verlangt. wofür er haften soll. Wir werden sehen...

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Re: Versand bei eBay

Beitragvon foxl60 » 04.01.2024, 16:34

Zunächst einmal Danke, dass du dieses Thema hier ansprichst, @karmasilver, weil es für viele hier von Interesse sein wird.

karmasilver » 04.01.2024, 16:58 hat geschrieben:Fraglich ist nun aber, was diese E-Bay Grundsätze rechtlich sind (wie gesagt nicht einmal AGB)
...

Auf diese Grundsätze wird sich ebay in deinem Fall berufen, um deine Inanspruchnahme zu begründen.

Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, müsste in der Tat geklärt werden, welche rechtliche Qualifikation diese ebay-Grundsätze haben.

karmasilver » 04.01.2024, 16:58 hat geschrieben:....und ob es zulässig sein kann, einem Verkäufer (sofern man eine vertragliche Grundlage annimmt) etwas Unmögliches aufzubürden. Denn wenn ein Artikel verloren ging, so kann der Verkäufer keinen Zustellungsnachweis erbringen und es wird von ihm etwas Unmögliches verlangt. wofür er haften soll.


Sofern ein Verkäufer sich gegenüber ebay rechtlich bindend dazu erklärt haben sollte, einen Zustellnachweis zu erbringen, ist es m.E. unerheblich, wenn er das bei einem Verlust auf dem Versandweg tatsächlich nicht kann.

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Grandmaster
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon Grandmaster » 04.01.2024, 16:41

Aktuell kann man nur noch bei eBay verkaufen, wenn man deren AGBs vollumfänglich zustimmt. Und dazu gehören auch alle Vereinbarungen, die die (mittlerweile nicht mehr so) neue Zahlungsabwicklung betreffen. Man hat genau dem zugestimmt, was eBay da tausendfach mit Verkäufern macht. eBay verklagen? Die sind da komplett raus. Wenn man als Verkäufer Probleme hat, dann kann man sich juristisch noch an den Käufer oder das Versandunternehmen halten. Alles andere ist Zeit- und weitere Geldverschwendung.

Wer aktuell noch bei eBay verkauft ist selber schuld. Manche haben das bei Einführung der nZA schon gemerkt, andere müssen es halt auf die harte Tour lernen (in der Regel mit Geldverlust). Ich habe den Laden nach über 20ig jähriger Mitgliedschaft direkt nach Einführung der nZA verlassen. Es war klar abzusehen, was da jetzt läuft, bzw. was da jetzt alles abgeht. Bei eBay kann man nur noch Sachen anbieten, deren Verlust man auch ohne Probleme ertragen kann. Für alles andere gibt es andere Plattformen, um seine Sachen zu verkaufen. Das alte eBay gibt es nicht mehr.

Aber trotz alledem @karmasilver. Halte uns auf dem Laufenden. Würde mich schon interessieren, wie das ausgeht.
Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.

25rubel
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon 25rubel » 04.01.2024, 17:02

letztlich muss man jedoch konstatieren, dass auf ebay immer noch die besten verkaufsergebnisse zu realisieren sind. kleinanzeigen, hood und konsorten kannst du vergessen...

Panik95
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon Panik95 » 04.01.2024, 17:28

Bei Verlust auf dem Versandweg ist Ebay raus,das Risiko trägt erst mal der Verkäufer.
Meldet der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel muß der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen.
Mit dem Bescheid kann der Verkäufer die Zustellung belegen.
Ist die Nachforschung erfolglos erhält der Verkäufer Schadensersatz,die Sendung muß aber den Richtlinien entsprechen.
Von einem Verkäuferschutz kann man bei Ebay nicht sprechen,den gab es vor der neuen Versandreglung auch nicht.
Ich war mit der neuen Reglung auch nicht einverstanden und habe bis vor kurzem auf Ebay-Verkäufe verzichtet.Da es auf anderen Plattformen deutlich schwieriger ist Waren zu verkaufen bin wieder bei Ebay gelandet.Hier biete ich nur Artikel unter 100€ an,für größere Sachen nutze ich Kleinanzeigen.de.
Als Privatperson habe ich bei Ebay keine Kosten,da kann ich auch einen Verlust verschmerzen.

Frank the tank
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon Frank the tank » 04.01.2024, 17:32

@karma
Soll kein Rat aber mehr so eine Frage sein.
Wenn Du jetzt auf dem Schaden sitzen bleibst. Anzeige in der Online Polizeiwache stellen, in dessen Verantwortungsbereich das Paket verschwunden ist. (Paketzentrum evtl.)
Dann bei DHL Nachforschungsantrag stellen und beim Verschwinden der Sendung den Schaden von DHL ersetzen lassen. So habe ich das auch schon gemacht. Dauert alles ein Weilchen, hat aber funktioniert!

Ansonsten, und Tschüsss ebay

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karmasilver
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Re: Versand bei eBay

Beitragvon karmasilver » 04.01.2024, 19:06

Panik95 » 04.01.2024, 18:28 hat geschrieben:Bei Verlust auf dem Versandweg ist Ebay raus,das Risiko trägt erst mal der Verkäufer.
Meldet der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel muß der Verkäufer einen Nachforschungsantrag stellen.
Mit dem Bescheid kann der Verkäufer die Zustellung belegen.
Ist die Nachforschung erfolglos erhält der Verkäufer Schadensersatz,die Sendung muß aber den Richtlinien entsprechen.
Von einem Verkäuferschutz kann man bei Ebay nicht sprechen,den gab es vor der neuen Versandreglung auch nicht.
Ich war mit der neuen Reglung auch nicht einverstanden und habe bis vor kurzem auf Ebay-Verkäufe verzichtet.Da es auf anderen Plattformen deutlich schwieriger ist Waren zu verkaufen bin wieder bei Ebay gelandet.Hier biete ich nur Artikel unter 100€ an,für größere Sachen nutze ich Kleinanzeigen.de.
Als Privatperson habe ich bei Ebay keine Kosten,da kann ich auch einen Verlust verschmerzen.


Danke an alle für die Feedbacks und @Panik95. Von wem kann ich Schadenersatz verlangen, wenn der Nachforschungsauftrag ergibt (bzw. klarerweise ergeben dürfte), dass die Ware "verlorenging". Von EBAY, wenn ich rechtzeitig und sonst ordnungsgemäss abgeschickt habe??? Ich spreche hier bewusst nicht vom Transportunternehmen, da zumindest im Verhältnis zu EBAY eindeutig gesagt werden kann, dass von denen keine Pflicht zum versicherten Versand stipuliert wird. Danke für eine präzisierende Antwort. Vom "Rechtsdienst" habe ich übrigens noch nichts gehört. Scheint aus Sicht von denen also auch nicht eindeutig zu sein, dass E-Bay-Grundsätze das geschriebene Recht ändern und mittels Auslegung neben AGB's automatisch zum (endgültigen) Vertragsinhalt werden.
Zuletzt geändert von karmasilver am 04.01.2024, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Versand bei eBay

Beitragvon karmasilver » 04.01.2024, 19:32

De facto wird für mich also die Antwort von Panik95 entscheidend sein.

Im übrigen gilt:

Zwar sind die gesetzlichen Regeln beim internationalem Kauf nicht zwingendes Recht, sondern können von den Vertragsparteien abbedungen werden. Das bedeutet, dass die Parteien das Recht wählen können, das auf ihren Vertrag anwendbar sein soll, solange es einen nachvollziehbaren Bezug zu ihrem Sachverhalt hat. Wenn die Parteien keine Rechtswahl treffen, gilt das Recht des Staates, mit dem der Vertrag die engste Verbindung aufweist. Dies wird in der EU durch die Rom-I-Verordnung geregelt, die das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht bestimmt1.

Eine besondere Regelung gilt für den internationalen Warenkauf, der durch das UN-Kaufrecht (CISG) erfasst wird. Das CISG ist ein völkerrechtliches Übereinkommen, das von mehr als 90 Staaten ratifiziert wurde und die Rechte und Pflichten der Käufer und Verkäufer von Waren regelt. Das CISG ist jedoch auch nicht zwingend, sondern kann von den Parteien ausgeschlossen oder abgeändert werden. Wenn das CISG nicht ausgeschlossen wird, gilt es vorrangig vor dem nationalen Recht, das durch die Rom-I-Verordnung bestimmt wird. Beispiel CISG:

Art. 31
Hat der Verkäufer die Ware nicht an einem anderen bestimmten Ort zu liefern, so
besteht seine Lieferpflicht in folgendem:
a) Erfordert der Kaufvertrag eine Beförderung der Ware, so hat sie der Verkäu
fer dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Käufer zu übergeben;

In allen mir bekannten Rechtsordnungen und internationalen Verträgen trägt der Käufer bei Fahrniskauf zwischen Privatpersonen das Versandrisiko.

Für mich ist daher eigentlich eindeutig, dass EBAY mit der einseitigen Ausgestaltung des Käuferschutzes zum Nachteil der Verkäufer, sofern es die finale Lösung darstellt und nicht bei Nachweis der Nichtzustellung bei Nachforschung zu Entschädigung des Verkäufers durch EBAY kommt, juristisch auf dem Holzweg sein dürfte.

P.S.: Wenn ein Käufer einen Fall eröffnet, er habe die Ware nicht erhalten dann hat der Verkäufer gar mangels entsprechender Masken im Programm von EBAY nicht die Möglichkeit vor einem finalen Entscheid durch die Mädels und Jungs von EBAY zu belegen, dass die Ware verlorenging. Mittlerweile ist mir klar warum. Ist belegt, dass der Käufer die Ware erhalten hat, wird der Käuferschutzantrag des Käufers abgewiesen. Umgekehrt gilt, wenn die Ware nicht innert gewissen Fristen durch den Verkäufer als zugestellt bewiesen werden kann, dass Käuferschutz gewährt wird und der Kaufbetrag beim Verkäufer eingezogen wird. Er wird enteignet. M.E. widerrechtlich. Wir werden sehen.....
Zuletzt geändert von karmasilver am 04.01.2024, 20:15, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Versand bei eBay

Beitragvon joee78 » 04.01.2024, 19:59

Grundsätzlich hast du recht, bei Privatverkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko, § 447 Abs. 1 BGB.

Nach den AGB von ebay, denen zu zugestimmt hast, gilt dies aber nicht im Falle des Verkaufs mit Käuferschutz:

https://www.ebay.de/help/policies/ebay- ... 0#section2

Dann gilt das als vereinbart:

Wenn wir weder eine erfolgreiche Lieferung noch eine Abholung feststellen können:

Der Käufer erhält eine Rückerstattung der vollen Kosten für den Artikel und den ursprünglichen Versand (sofern solche angefallen sind).


Schätze mal, ebay hat diese AGB juristisch prüfen lassen, so dass du dich kaum auf Unwirksamkeit gem. §§ 308 ff. BGB berufen können wirst :cry:

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Re: Versand bei eBay

Beitragvon karmasilver » 04.01.2024, 20:06

joee78 » 04.01.2024, 20:59 hat geschrieben:Grundsätzlich hast du recht, bei Privatverkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko, § 447 Abs. 1 BGB.

Nach den AGB von ebay, denen zu zugestimmt hast, gilt dies aber nicht im Falle des Verkaufs mit Käuferschutz:

https://www.ebay.de/help/policies/ebay- ... 0#section2

Dann gilt das als vereinbart:

Wenn wir weder eine erfolgreiche Lieferung noch eine Abholung feststellen können:

Der Käufer erhält eine Rückerstattung der vollen Kosten für den Artikel und den ursprünglichen Versand (sofern solche angefallen sind).


Schätze mal, ebay hat diese AGB juristisch prüfen lassen, so dass du dich kaum auf Unwirksamkeit gem. §§ 308 ff. BGB berufen können wirst :cry:


Danke, dass Du die entscheidende Stelle der unzähligen E-Bay-Grundsätze (nicht AGB) dargestellt hast. Ich kann jedenfalls als Verkäufer weder beeinflussen, wie der Käufer zahlt; noch kann ich beeinflussen, ob die Ware trotz fehlendem Verschulden meinerseits diesem nach ordnungsgemässen Versand dann auch zugestellt wird. Also wird es darum gehen, ob dieses Statut von EBAY tatsächlich Vertragsinhalt geworden ist, dadurch a) (und zwar durch Auslegung und nicht nach klarem Wortlaut (!)) b) die Abänderung von geschriebenem Recht einvernehmlich abgeändert wurde (!) und c) z.B. dieser ausgelegte E-Bay Grundsatz auch nicht sittenwidrig ist. Nur schon Letzteres erscheint mir ebenfalls äusserst fraglich...Wir werden sehen....und ich hoffe auf die Lösung wie ich diese bis zu seiner präzisierenden Antwort verstehe gemäss Panik95, meine Kohle von EBAY (zurückzu-)kriegen, wenn ich bewiesen habe, dass die Ware auf dem Versand verlorenging. Das wäre zwar mühsam, für mich aber wenigstens halbwegs mit juristischen Grundsätzen in Einklang zu bringen.

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Re: Versand bei eBay

Beitragvon Grandmaster » 04.01.2024, 22:00

Von eBay wird man hier sehr wahrscheinlich gar nichts wiederkriegen. Der Fall ist dort geschlossen (mit der Rückzahlung der Summe an den Käufer). Denen ist vollkommen egal, was man da im nachhinein vorlegt. Und da ist es vollkommen egal, was einer der zig Honks von der eBay-hotline dazu sagt. Die haben wenig Ahnung, kaum bis keine Befugnisse und widersprechen sich meist gegenseitig. Hat eBay das Geld von dem Bankkonto zurückgebucht? Dann ist die Kommunikation, die vorher über eBay gelaufen sein sollte, entweder vom Verkäufer ignoriert worden oder dem Widerspruch der Rückzahlung wurde von eBay widersprochen/abgelehnt. eBay hat eine Armada von Anwälten, die diese neue Zahlungsabwicklung über Wochen ausgearbeitet und abgesegnet haben. Glaubt doch wohl keiner, dass die solche Prozeduren bei tausenden von Verkäufern durchziehen ohne rechtliche Absicherung. So naiv sollte man nicht sein.

Ich verkaufe zwar nicht mehr bei eBay, bin aber viel dort in den Foren unterwegs. Und ich habe dort noch nie gelesen, dass ein Verkäufer irgendwie irgendwas von ebay zurückbekommen hat, wenn eBay eine Entscheidung/Fallschließung zugunsten eines Käuferschutzantrages getroffen hat. Und dort treffen sehr viele Verkäufer ein, die sich betrogen/abgezockt fühlen. Alle Rückzahlungen waren, wenn überhaupt, Kulanzzahlungen seitens eBay. Sollte es aber jemand schaffen, die vertraglichen Bestimmungen von eBay juristisch auseinander zu nehmen und ihnen um die Ohren zu hauen, dann Chapeau! Hat bis jetzt wohl noch keiner innerhalb der letzten 2 Jahre geschafft.

Und wenn die Ware unversichert, oder besser gesagt, falsch versichert versendet wurde, dann ist das Versandunternehmen ebenfalls raus. Gold/Edelmetall braucht meines Wissens eine Zusatzversicherung (Valoren II) bei DHL und Konsorten, sonst ist es nicht versichert. Ansonsten kann man Edelmetalle auch als Briefpost verschicken. Ist fast das Gleiche, nur ohne Sendungsnummer. Oder man verschickt mit einem Wertkurier (Intex etc.), wo alles abgesichert sein sollte. Alles andere ist pures Risiko, um ein paar Euro zu sparen. Muss jeder selber wissen.

War das alles der Fall, dann bleiben nur noch Käufer und Verkäufer, die den Schaden tragen. Der Käufer wird sich hier, wie der Verkäufer, im Recht sehen, da er ja nach den Bestimmungen von eBay gekauft hat. Wie der Verkäufer, hat auch er sich auf die Bestimmungen eingelassen. Ich gehe nicht davon aus, dass der Käufer hier freiwillig den Schaden tragen und das Geld zurück überweisen wird. Insbesondere, da er ja von eBay aufgrund der Entscheidung einer Rücküberweisung in seiner Meinung bestärkt wird.

Es wird wohl daraus hinaus laufen, über einen Fachanwalt zu klären, ob hier der Käufer oder der Verkäufer haftet. Auf jeden Fall sehr interessant, wie der Fall, sofern er gerichtlich geführt werden sollte, ausgehen wird.
Die Berühmtheit manches Zeitgenossen ist unmittelbar mit der Dummheit seiner Bewunderer verbunden.


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