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Die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) steht in Verdacht, im Zusammenhang mit strukturierten Gold-Anlageprodukten gefälschtes Edelmetall angeboten zu haben.
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Quelle: http://www.goldreporter.de/goldanlage-b ... old/49034/
"Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. („Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“/„BWF-Stiftung“): BaFin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft
Bonn/Frankfurt a. M., 25. Februar 2015
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung.
Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an. Zugleich verpflichtete der Verein sich, dieses nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Mit dieser Zusicherung betrieb der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.
Die BaFin hat zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung
Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main
zum Abwickler bestellt. Er ist u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen. Herr Dr. Bernsau stellt unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig."
Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffe ... ungen.html
"PM 03/2015 Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagenbetruges
Pressemitteilung Nr. 03/2015 vom 25.02.2015
Gemeinsame Pressemeldung
des Polizeipräsidenten in Berlin - Pressestelle - und
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - der Pressesprecher -
und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin - der Pressesprecher
In einem umfangreichen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie des Verstoßes nach dem Kreditwesengesetz (KWG) durch ein Anlageprodukt, in dem potentiellen Anlegern der Ankauf von Gold suggeriert worden war, konnten die Ermittler der Polizei Berlin heute ab 7 Uhr 19 Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin und Köln erfolgreich vollstrecken. Durchsucht wurden mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen in den Berliner Ortsteilen Zehlendorf, Charlottenburg und Hellersdorf. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen zehn Personen.
An dem Einsatz waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt. Zeitgleich wurde eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei von der BaFin mit der „Rückabwicklung“ der nicht genehmigten Anlagegeschäfte beauftragt. Informationen dazu finden sie im Internet unter: http://www.bbllaw.de/verfahren/bwf-stiftung.
Die BaFin geht bei circa 6.500 Kunden von Anlegergeldern in einer Größenordnung von rund 48 Millionen Euro aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.
In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt ca. vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial, u.a. Computer und Geschäftsunterlagen sicher. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist oder ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Sämtliche im Rahmen der Maßnahmen sichergestellten „körperlichen“ Vermögenswerte werden einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der „Rückabwicklung“ überlassen. Auf der Homepage der BaFin wird den geschädigten Anlegern der Ablauf dieses Procedere anschaulich dargestellt, weswegen das Berliner Landeskriminalamt empfiehlt, sich dort vorrangig über Fragen des weiteren Ablaufes zu erkundigen:
http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html "
Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/strafve ... 01243.html