Beitragvon lifesgood » 24.06.2015, 14:00
Hallo Gairsoppa,
die Differenzbesteuerung betrifft Dich als privaten Verkäufer nicht.
Evtl. interpretierst Du den Begriff "Differenzbesteuerung" falsch und meinst es geht um die Differenz zwischem Deinem Verkaufspreis und Deinem Kaufpreis.
Dem ist nicht so, es geht bei der Differenzbesteuerung darum, wie der Händler das umsatzsteuerlich behandelt. Da Gold von der Umsatzsteuer befreit ist, stellt sich die Frage nach der Differenzbesteuerung gar nicht.
Früher ohne Differenzbesteuerung war das so: Der Händler hat vom Kunden zum Nettopreis gekauft, auf diesen Nettopreis hat er dann seine Gewinnmarge draufgeschlagen und auf die Gesamtsumme dann noch die MWSt. von damals 7% auf Münzen. So errechnet sich der gesamte Verkaufspreis, wobei der Händler die MWSt. wieder ans Finanzamt abführen mußte.
Bei der Differenzbesteuerung läuft das anders: Der Händler kauft von Dir zum Preis X, schlägt auf diesen Preis seine Gewinnmarge auf und nochmals 19% MWSt. auf die Gewinnmarge (nicht auf die Gesamtsumme) und so ergibt sich der Verkaufspreis.
Es wird also die MWSt. nicht auf den gesamten Betrag, sondern nur auf die Differenz zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreis fällig, daher auch der Begriff "Differenzbesteuerung".
Im Gegenzug kann der Händler beim Verkauf die MWSt. auf der Rechnung nicht mehr ausweisen, was aber für den privaten Kunden kein Nachteil ist, sondern nur für den vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbekunden.
Deine persönlichen Edelmetallgewinne sind nach aktuellem Recht steuerfrei, wenn Du das Metall länger als ein Jahr besessen hast. Wie das in einigen Jahren ist, kann kein Mensch beurteilen, aber vermutlich wird das nicht ewig so sein.
Aber meist werden solche Gesetze auch nicht rückwirkend geändert. Es wird dann wohl einen Stichtag geben und bei nach diesem Stichtag erworbenen Edelmetall wird der Gewinn beim Verkauf nicht mehr steuerfrei sein. Das heißt, wenn Du belegen kannst, dass Du das Edelmetall schon vor diesem Stichtag besessen hast, wirst Du wahrscheinlich auch in Zukunft für diese Altbestände keine Steuer auf den Gewinn beim Verkauf bezahlen müssen.
lifesgood