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Verkauf von EM ?

Allgemeine Diskussionen zu Silber, Gold und Edelmetallen, sowie die Entwicklung des Gold- und Silberkurs.

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Springer-Patriarch
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Beitragvon Springer-Patriarch » 23.06.2015, 17:48

Eisvogel78 hat geschrieben:Da hab ich mich aber vollkommen getäuscht. Ich dachte "der Springer Patriarch" gehört zu den Big Playern des Silberforums. So kann man sich täuschen.


smilie_20 Der war gut. Big Player smilie_20
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lifesgood

Beitragvon lifesgood » 23.06.2015, 23:32

... das wird wohl an Deinem Nick liegen smilie_16

Eisvogel78
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Beitragvon Eisvogel78 » 24.06.2015, 11:51

Klar liegt das am Nick.

Ich hätte den smilie_10 Button setzen sollen.

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Gairsoppa
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Beitragvon Gairsoppa » 24.06.2015, 13:36

Hallo in die Runde,

hat zwar nichts mit der ursprünglichen Ausgangsfrage zu tun - aber meine Frage bezieht sich doch auch auf den Verkauf von EM...

Hier meine Frage:
Wie ist das mit der Differenzbesteuerung von Silber-Münzen beim Verkauf.
Ok, ich könnte mit einem Coin zum Händler gehen und sehen wie es läuft, aber vielleicht hat ja jemand hier im Forum schon Erfahrung.
Was ist überhaupt eine Differenzbesteuerung, und warum gibt es die bei Gold z.Z. nicht ?

Wenn ich in ein paar Jahren/Jahrzehnten Silberlinge bei einem Händler verkaufen will - wird das (nach heutigem Stand) besteuert, muss ich den Verkauf irgendwo melden etc.... ?


Z.Z. hat ja ein Händler einen Verkaufspreis und einen Ankaufspreis.
Es kann ja auch sein, dass in ein paar Jahren der Staat alles, was er überwacht und speichert auch auswertet und wir solche Foren nicht mehr nützen können, ohne dass gleich jemand an der Tür klingelt.

LG der Unwissende
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ninteno
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Beitragvon ninteno » 24.06.2015, 13:46

Beim Verkauf musst du nur beachten, dass auf Gewinne aus einem Verkauf vor dem Ablauf der einjährigen Haltedauer Steuern anfallen. Gibst du halt in deiner Steuererklärung an und gut iss.
Die Steuer hast du bereits beim Erwerb gezahlt oder halt dein Erblasser.

Der deutsche Staat wird immer hungriger da wir für ganz Europa demnächst haften.
Der Zugriff auf dein Bankkonto geht am einfachsten, speziell nachdem das Bargeld abgeschafft worden ist.
Ebenfalls ist eine Besteuerung auf Grundeigentum auch ganz einfach, Stichwort Grundbuch.

Warum du hier die Frage nach einem EM Verkauf stellst kann ich nicht nachvollziehen !
smilie_10

lifesgood

Beitragvon lifesgood » 24.06.2015, 14:00

Hallo Gairsoppa,

die Differenzbesteuerung betrifft Dich als privaten Verkäufer nicht.

Evtl. interpretierst Du den Begriff "Differenzbesteuerung" falsch und meinst es geht um die Differenz zwischem Deinem Verkaufspreis und Deinem Kaufpreis.

Dem ist nicht so, es geht bei der Differenzbesteuerung darum, wie der Händler das umsatzsteuerlich behandelt. Da Gold von der Umsatzsteuer befreit ist, stellt sich die Frage nach der Differenzbesteuerung gar nicht.

Früher ohne Differenzbesteuerung war das so: Der Händler hat vom Kunden zum Nettopreis gekauft, auf diesen Nettopreis hat er dann seine Gewinnmarge draufgeschlagen und auf die Gesamtsumme dann noch die MWSt. von damals 7% auf Münzen. So errechnet sich der gesamte Verkaufspreis, wobei der Händler die MWSt. wieder ans Finanzamt abführen mußte.

Bei der Differenzbesteuerung läuft das anders: Der Händler kauft von Dir zum Preis X, schlägt auf diesen Preis seine Gewinnmarge auf und nochmals 19% MWSt. auf die Gewinnmarge (nicht auf die Gesamtsumme) und so ergibt sich der Verkaufspreis.

Es wird also die MWSt. nicht auf den gesamten Betrag, sondern nur auf die Differenz zwischen Händlereinkaufs- und Händlerverkaufspreis fällig, daher auch der Begriff "Differenzbesteuerung".

Im Gegenzug kann der Händler beim Verkauf die MWSt. auf der Rechnung nicht mehr ausweisen, was aber für den privaten Kunden kein Nachteil ist, sondern nur für den vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbekunden.

Deine persönlichen Edelmetallgewinne sind nach aktuellem Recht steuerfrei, wenn Du das Metall länger als ein Jahr besessen hast. Wie das in einigen Jahren ist, kann kein Mensch beurteilen, aber vermutlich wird das nicht ewig so sein.

Aber meist werden solche Gesetze auch nicht rückwirkend geändert. Es wird dann wohl einen Stichtag geben und bei nach diesem Stichtag erworbenen Edelmetall wird der Gewinn beim Verkauf nicht mehr steuerfrei sein. Das heißt, wenn Du belegen kannst, dass Du das Edelmetall schon vor diesem Stichtag besessen hast, wirst Du wahrscheinlich auch in Zukunft für diese Altbestände keine Steuer auf den Gewinn beim Verkauf bezahlen müssen.

lifesgood

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Gairsoppa
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Beitragvon Gairsoppa » 24.06.2015, 14:06

Hallo ninteno,

dank für die Antwort.
Das mit der einjährigen Haltefrist erschließt sich mir nicht so ganz.

Bsp.:
ich gehe zum Bankomaten, hebe 450,- € ab.
Gehe zum Händler um die Ecke und kaufe z.B. ein Tube 25x 1 OZ Maple Leaf.

Alles anonym - Ok, auf meinem Kontoauszug ist die Abhebung vermerkt und vom Händler bekomme ich eine Quittung mit dem Rechnungsbetrag. (und für Paranoide: über all hängen Kameras und die NSA wertet auch dass aus - dann ist natürlich eh alles Essig)
Und wenn ich lustig bin kaufe ich mir ältere Jahrgänge - egal.

Mal angenommen, der Silberpreis würde tatsächlich binnen eine Jahres auf ein Preis steigen, der einen Verkauf rechtfertigen würde - wer und wie sollte denn nach verfolgen können, wann ich die Silberlinge erworben habe ?

Ansonsten sehe ich das so wie Du - es wird der Tag kommen (oder ist schon gekommen siehe Immobilien Thread mit der Erhöhung der Grundsteuer), wo wir in D-Land zypriotische Verhältnisse bekommen und jeder der mehr als 10,- € auf'm Konto hat davon 2 als Sonderabgabe abgeben muss.

LG Gairsoppa
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Beitragvon Gairsoppa » 24.06.2015, 14:12

Hallo lifesgood,

smilie_01 super, vielen Dank für die Erklärung der Differenzbesteuerung 1 A smilie_14

Aber, wie eben geschrieben - wie soll die 1-jährige Haltefrist überprüft werden ? Muss ich beim EM-VK einen Beleg über den Erwerb mitbringen - wäre doch auch Quatsch, weil nicht überprüfbar smilie_08

LG Gairsoppa
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Beitragvon lifesgood » 24.06.2015, 14:12

Natürlich ist das nicht nachzuvollziehen, aber rein rechtlich müßtest Du diesen Gewinn in Deiner Steuererklärung angeben.

Wenn Du mit Deiner einen Tube dann 100 € Gewinn machst, wird sich da kein Mensch drum kümmern.

Aber wenn Du in größerem Stil kaufst, muss der Händler ab 15.000 € Einzeleinkauf in bar Deinen Ausweis kopieren und den Kauf melden (bei Überweisung ist es ohnehin nachvollziehbar).

Ich denke mal auch diese 15.000 € Grenze ist nicht in Stein gemeisselt und wird sicherlich deutlich sinken, sofern man in 10 Jahren überhaupt noch Beträge über 50 oder 100 € in bar begleichen darf.

Gerade solche Dinge sind es, weshalb der Politik der Bargeldverkehr in großem Stil ein Dorn im Auge ist.

lifesgood

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Beitragvon Gairsoppa » 24.06.2015, 14:18

@ lifesgood

ja, diese 15.000,- € - Grenze kenne ich - nennt sich Tafelgeschäft. Was für ein Stuss... Ich kann ja (kann ich nicht, weil ich die Knete nicht habe - also nur hypothetisch) auch drei- oder x-mal hintereinander 13 Krügerrand beim Händler erstehen, ohne den Laden überhaupt zu verlassen...

LG Gairsoppa
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lifesgood

Beitragvon lifesgood » 24.06.2015, 14:25

... das dürfte der Händler, wenn er es ganz genau nimmt, nicht machen.

Aber Du könntest zumindest, wenn Du mit Deiner Frau hingehst, die Grenze zweimal ausschöpfen.

Aber wie schon geschrieben: Bargeld ist Freiheit und Bargeld entzieht sich der Überwachungsmöglichkeit die Giralgeld bietet, daher ist Bargeld für die Politik nicht gut. Aber das wird ja in einem anderen Thread diskutiert.

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Gairsoppa
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Beitragvon Gairsoppa » 24.06.2015, 14:35

Habe keine Frau und keine Kinder - wohin nur mit dem ganzen Zaster smilie_08
Und laut Statistik ist für mich 2044 eh das Ende gekommen...

Aber eins ist sicher...

https://www.youtube.com/watch?v=a_dDwgzQaiE

smilie_20
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Beitragvon morgenland » 24.06.2015, 17:37

anzumerken waere noch das die steuerpflicht erst entsteht wenn der gewinn 600 euro uebersteigt...('smilie_24')


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