Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 14:29
Danke für den ausführlichen Dialog der die Frage schon beantwortet hat.
Kann man nichts genaues zu dem Testverfahren sagen?
Du schreibst von einem Test der Scheideanstalt oder dem Scheideprozess bei dem ein Ergebnis von z.B. 720 g heraus kam. Muss man zuvor angeben um welchen Gehalt es sich handelt und dafür eine Testergebnis einholen oder reich es dann wenn man das Silber abgibt und es als z.B. fein deklariert hatte und eben ein anderes Resultat nach dem scheiden erkannt wird.
Kann man dazu noch kurz etwas sagen?
PS: Wie gesagt es handelt sich um einen Kumpel, der scheinbar schon gekauft hat. 400/kg. Jedoch geringe Menge.