Aktuelle Zeit: 04.05.2024, 09:17
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Kursprophet hat geschrieben:ach Leute , die große Frage ist wo ist denn dem Kunden der Schaden entstanden der ersetzt werden müsste !?Das was du mit `` das hat der Händler wieder gerade zu bügeln`` beschreibst heisst am Ende wenn gewünscht Geld zurück an den Kunden und Ware zurück an den Händler !
platin hat geschrieben:Kursprophet hat geschrieben:ach Leute , die große Frage ist wo ist denn dem Kunden der Schaden entstanden der ersetzt werden müsste !?Das was du mit `` das hat der Händler wieder gerade zu bügeln`` beschreibst heisst am Ende wenn gewünscht Geld zurück an den Kunden und Ware zurück an den Händler !
Absolut zutreffend, Kursprophet
der "Münzliebhaber" wird im Zweifelsfall keinen konkrete Schaden bei Gericht vortragen können, da die Lieferung einer Bullionmünze eines falschen Jahrganges zwar die Nichterfüllung des Kaufvertreages sein mag. Allerdings könnte sich der Händler im Streitfall darauf berufen, dass es ihm schlicht unmöglich ist, das bestellte konkrete Stück zu liefern. So könnte man allenfalls Schadensersatz wegen der Nichterfüllung des Kaufvertrages einfordern. Allerdings genau an diesem Schaden fehlt es, da Bullionmünzen nahe zum Silberkurs gehandelt werden.
salito hat geschrieben:Ich könnte den Ärger eigentlich nur bei wirklichem Schaden nachvollziehen können.
Zehn Unzen Maus bestellt und auch entsprechend bezahlt, Affe geliefert. So nach dem Motto.
Aber ob die Kröte nun aus 15 oder 16 ist? Who cares?
salito hat geschrieben:Ich könnte den Ärger eigentlich nur bei wirklichem Schaden nachvollziehen können.
Zehn Unzen Maus bestellt und auch entsprechend bezahlt, Affe geliefert. So nach dem Motto.
Aber ob die Kröte nun aus 15 oder 16 ist? "Who cares?
OldJack hat geschrieben:.. würde ich mir gern einen 5 oz Brummi gönnen .
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