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DHL Transportversicherung bis 25000 Euro ?

Allgemeine Diskussionen zu Silber, Gold und Edelmetallen, sowie die Entwicklung des Gold- und Silberkurs.

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Aurifer
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Beitragvon Aurifer » 15.01.2013, 19:30

Genau, Hähnchen!

Ich meine, der Versender muss reklamieren, denn er hat den Einlieferungsschein. Und den Überweisungsbeleg, falls es um die 500-Euro-Grenze geht.

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durchdenwind
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Beitragvon durchdenwind » 15.01.2013, 19:32

haehnchen03 hat geschrieben:Ich hätte da mal eine Frage zu:
Wer muß denn bei Verlust einer Ware bei der DHL reklamieren.
Käufer oder Verkäufer?
Ich glaube es kann nur einer die Reklamation einleiten.


Der Verkäufer!

Finerus
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Beitragvon Finerus » 15.01.2013, 19:35

@WahreWerte

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Wenn ja, würde ich die Angelegenheit einem Anwalt übertragen.

Die erste E-Mail mit Reklamation einer fehlenden Münze in einem Paket, das zum Zeitpunkt der Absendung der E-Mail augenscheinlich noch gar nicht beim Empfänger der Ware ausgeliefert war, spricht doch Bände. Ich würde versuchen, den genauen Auslieferungszeitpunkt bei DHL in Erfahrung zu bringen. Dieser Nachweis könnte meiner Meinung nach als Grundlage für eine Betrugsanzeige gegen den Käufer dienen.

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durchdenwind
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Beitragvon durchdenwind » 15.01.2013, 19:37

Habe im Moment das Problem: Einwurfeinschreiben ist bei mir angekommen, aber aufgeschnitten und leer! Verkäufer sagt: Es ist angekommen und für ihn ist der Fall erledigt. Warum sollte er die kostenpflichtige Hotline anrufen? Und ich schau blöd aus der Wäsche...

numerobis

Beitragvon numerobis » 15.01.2013, 19:39

Was predigt numerobis immer bezüglich der Einschreiben? :?

WahreWerte
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Beitragvon WahreWerte » 15.01.2013, 19:39

@haenchen
Hier war es der Käufer.
DHL schickte mir daraufhin ein Formular "Schadensdokumentation zu fehlendem Inhalt". Ich habs ausgefüllt, was genau drinn war mit Marktpreisangaben für jede einzelne Münze. Zudem habe ich beschrieben wie's verpackt war. Des Weiteren eine Kopie des Verkaufspreis der Plattform (wg. der 500,-Euro Versicherungsgrenze).

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arsulah
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Beitragvon arsulah » 15.01.2013, 19:44

numerobis hat geschrieben:Was predigt numerobis immer bezüglich der Einschreiben? :?


-> ne "machen" pas... smilie_02

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haehnchen03
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Beitragvon haehnchen03 » 15.01.2013, 19:44

Naja wenn nur der Verkäufer reklamieren kann, dann wird der Käufer also auch keine Auskunft über den Sachverhalt bekommen.
Dieser Käufer behauptet aber er hätte Auskunft bekommen.
Ich behaupte mal der Lügt und will dich über den Tisch ziehen.

pureneugier
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Beitragvon pureneugier » 15.01.2013, 19:46

@WahreWerte

Also m.M.n. versucht der diese Masche wohl öfters. Wenn du da schon vor Ankunft des Pakets so eine ähnliche E-Mail erhälst. Dann wars halt für jemanden anders bestimmt bei dem er das auch versucht hat.
Das mit den Bewertungen ärgert einen dann natürlich. Ich würde da definitiv nicht darauf einsteigen, sofern du dir natürlich sicher bist, dass du alle reingepackt hast.
Die alte E-Mail gut aufbewahren, da sie ja doch irgendwie etwas über seine Methode aussagt und dir vielleicht noch nützlich sein kann.

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durchdenwind
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Beitragvon durchdenwind » 15.01.2013, 19:49

numerobis hat geschrieben:Was predigt numerobis immer bezüglich der Einschreiben? :?


Ich vermute: Vergeßt Einschreiben! smilie_06

numerobis

Beitragvon numerobis » 15.01.2013, 19:53

durchdenwind hat geschrieben:
numerobis hat geschrieben:Was predigt numerobis immer bezüglich der Einschreiben? :?


Ich vermute: Vergeßt Einschreiben! smilie_06
smilie_01

Die Quote der unbefugten Öffnungen mit ebensolcher Entnahme ist signifikant höher als bei Normalbriefen.

Letztlich nutzt es in der Hauptsache Verkäufern um Nachweise -beispielsweise gegenüber painpal erbringen zu können.
Höherwertige Ware sollte ein Paket wert sein.Ansonsten ist ein gut verpackter Normalbrief sicherer als ein Einschreiben.

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Beteigeuze
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Beitragvon Beteigeuze » 15.01.2013, 19:57

gilt das auch für die Zusatzleistung "eigenhändig" in Verbindung mit dem Einschreiben ?

WahreWerte
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Beitragvon WahreWerte » 15.01.2013, 19:59

Übrigens, wie macht man das, wenn man auf einen bestimmten Antworttext antworten möchte? Muss ich diesen hier reinkopieren? wahrscheinlich gehts anders.

Silbermichel

Beitragvon Silbermichel » 15.01.2013, 20:01

@WahreWerte
Setzt ihm gleich knallhart das M16 auf die Brust,und sag ihm das seine "Reklamation" schon vor Eintreffen des Pakets(Sendungsverfolgung) bei Dir war(E-Mail inkl. Uhrzeit),und ob er eine Zeitmaschiene hätte um in die Zukunft zu reisen.
Ansonsten würdest du dich selber mal bei der Polizei nach einem versuchten Betrug erkundigen.
Wirkt immer.
Und du hörst nichts mehr von ihm.
Und nichts mit Anwalt.
Steitwert 80€?
Da haben schon größere Kaliber Rückzieher gemacht.

numerobis

Beitragvon numerobis » 15.01.2013, 20:04

Beteigeuze hat geschrieben:gilt das auch für die Zusatzleistung "eigenhändig" in Verbindung mit dem Einschreiben ?

Die sogenannten Übergabeeinschreiben sind ebenso anfällig.Allerdings hast Du da wenigstens die Chance vor Deiner Unterschrift fix zu schauen ob ein Unbefugter schon seine Hände in der Sendung hatte.


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