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Verfasst: 02.01.2014, 20:25
von Ric III
Maple Leaf hat geschrieben:Deswegen auf die Wiener pfeifen und Maples kaufen. Siehe mein Name ... smilie_02



Daß Du als Vegie keine Wienerle magst leuchtet ein.
Persönlich leide ich da allerdings eher unter leichter Laktoseintoleranz..... :mrgreen:

Verfasst: 02.01.2014, 20:27
von lifesgood
... im Klartext: Du hast eine Milchfleckenallergie? smilie_08 smilie_20

Verfasst: 02.01.2014, 20:40
von SaschaBerlin
Ich seh gerade den 10 Unzen Kookaburra bei Silber-Corner für 182€
Finde ich auch recht fair. Ich müsste nochmal nachgucken. Aber ich glaube, daß hat der im Nov/Dez '13, bei nem ähnlichen Spotpreis, auch gekostet.

Verfasst: 03.01.2014, 08:22
von bestone
Ich nehme mal den Maple Leaf 1 Oz Silber auf der Gold.de Seite im Preisvergleich als Maßstab. Hier sind mittlerweile 9 Händler unter 19 €, was auf eine Differenzbesteuerung schließen lässt. Scheint also doch zu funktionieren, oder können die alle falsch liegen?

Verfasst: 03.01.2014, 09:14
von SilberZug
Laut einiger User hier schon. :roll:

Verfasst: 03.01.2014, 09:18
von lifesgood
Nun, Ware die noch 2013 eingeführt wurde, wurde ja auch mit 7% Einfuhrumsatzsteuer versehen, daher greift hier die Differenzbesteuerung auf jeden Fall.

Sicherlich werden die Edelmetallhändler das alles steuerlich abgeklopft haben.

Die Diskrepanz besteht ja darin, dass angeblich die Einfuhrumsatzsteuer bei 7% bleibt, obwohl die MWSt. hier auf 19% steigt. Das wäre doch eigentlich ein Unding, dass ein und dieselbe Ware im ein und demselben Land in derselben Steuerart zweierlei Steuersätzen unterliegt.

Sollte dem tatsächlich so sein, dann hat hier der Gesetzgeber gepfuscht, denn das war sicherlich nicht so gewollt. Daher wird man ein derzeit eventuell vorhandenes "Schlupfloch" wohl auch schnell zu schließen versuchen.

lifesgood

Verfasst: 03.01.2014, 09:39
von bestone
Also besteht doch die Gefahr das nach kurzfristigem Abklopfen der Möglichkeiten (was aktuell zu eher günstigen Kaufkursen führt) eine mittelfristige Preiserhöhung vor der Tür steht.

Verfasst: 03.01.2014, 09:42
von lifesgood
warten wir mal ab, ob und wie sich Bioshock nochmal meldet.

Der scheint ja beruflich mehr mit den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen zu tun zu haben.

Aber die aktuelle Situation würde in Deutschland geprägte Agenturmünzen gegenüber aus dem Nicht-EU-Ausland importierten Münzen steuerlich benachteiligen. Das kann sicherlich nicht so gewollt gewesen sein.

lifesgood

Verfasst: 03.01.2014, 11:48
von Silbersparer
Dieses Schlupfloch unterläuft deutsche und europäische Interessen. Deutsche Interessen, da die Mehrwertsteuer Einnahmen niedriger sind, als sie evtl. sein könnten. Europäische Interessen, da europäische Produzuenten benachteiligt werden.

Insofern sollte es eigentlich geschlossen werden (wenn man mal die Brille des Betroffenen abzieht).

Da ein Anbieter Ware mit 14 Tage Lieferungszeitraum Differenzbesteuert anbietet, kann man davon ausgehen, das es momentan wirklich Neu Importware (in dem Falle aus Australien) mt 7 % Einfuhr Zoll belegt wird und nur die Differenz zwischen Einkaufskosten und eigenen Kosten mit 19 % belegt wird.

Dieser Anbieter hat das sicherlich von seinem Steuerberater prüfen lassen, mit den entsprechenden Interpretationen aus den aktuell geltenden Einfuhrbestimmungen und Anwendungsbestimmungen für diesen Sachverhalt. Mit diesen Interpretatiionen wird das wohl dem Zoll vorgelegt und auch seinem Finanzamt...

Insofern tendiere ich momentan dazu, dass dies wohl mit Neuware aus Kanada, Australien , USA usw. möglich ist.

Verfasst: 06.01.2014, 00:33
von BIOSHOCK
OK, es ist amtlich:

Silbermünzen werden bei der Einfuhr mit 7% EUSt besteuert.

Codenummer der Münzen ist 71189000903

vgl. Z 8101 Anl 1-a) Abs. 2 Nr. 3 -c) Abs. 3 Nr. 2

Anlage 1a)

(2) Im Einzelnen sind nach Nr. 54 der Anlage 2 begünstigt:


3. zu Buchstabe c):

-c) Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, sofern sie als Sammlungsstücke anzusehen sind, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Materialwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (aus Positionen 7118, 9705 und 9706). Zur Berechnung des Metallwerts siehe Absatz 3.

(3.) Bei Münzen und Medaillen aus Edelmetallen ist der ermäßigte Steuersatz für Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert anzuwenden, wenn die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt. Für die Ermittlung des Metallwertes gelten folgende Sonderregelungen:


2. Silbermünzen


Auf die Umsätze der kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen, die nicht in der unter Z 81 01 Anlage 1b abgedruckten Liste aufgeführt sind, ist stets der ermäßigte Steuersatz anzuwenden, ohne dass es einer Wertermittlung bedarf. Die Umsätze der in dieser Liste aufgeführten Silbermünzen unterliegen regelmäßig dem allgemeinen Steuersatz. Der Anmelder kann jedoch auch für diese Münzen den ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen, wenn er den Nachweis führt, dass die Bemessungsgrundlage für diese Umsätze mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt.


Bei der Ermittlung des Metallwertes (Silberwertes) von Silbermünzen kann der jeweilige Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) zugrunde gelegt werden, der regelmäßig in der Tagespresse veröffentlicht wird. Statt der jeweiligen Tagesnotierung kann aus Vereinfachungsgründen der letzte im Monat November festgestellte Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber bei der Wertermittlung für das gesamte folgende Kalenderjahr angesetzt werden. Für das Kalenderjahr 2014 ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis (ohne Umsatzsteuer) von 505 EUR je Kilogramm (umgerechneter Tagespreis vom 30. November 2013) vorzunehmen. Hinsichtlich der Berechnung finden die Ausführungen zu den Goldmünzen entsprechend Anwendung (siehe Nr. 1).


Der ermäßigte Steuersatz kann auch für neu ausgegebene Silbermünzen in Anspruch genommen werden, solange sie nicht in die Liste der dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Silbermünzen (s. Z 81 01 Anlage 1b) aufgenommen sind.




++++++++++kein weiterer Kommentar+++++++++++++++

Verfasst: 06.01.2014, 08:02
von bestone
Danke für die Info ! smilie_01

Bleibt die Frage wie lange man das so durchgehen lässt. :wink:

Verfasst: 06.01.2014, 10:54
von Bockwurstmoped
Hmm entschuldigt aber bei mir ist der Groschen noch nicht gefallen.

Jetzt lese ich wieder was von 7 % bei Silbermünzen. Sieht sich jemand im Stande hier noch mal für unwissende wie mich ne kleine Zusammenfassung hierzu abzugeben.

Wäre Klasse :lol:

Verfasst: 06.01.2014, 11:23
von Idefix
@Bockwurstmoped,

Zusammengefasst würde ich das so sagen. Für mich als privaten Kleinanleger ist es doch Wurscht ob da jetzt 7% oder 19% oder was auch immer berechnet werden. Für mich ist der Endpreis was ich zahlen muß wichtig und da orientiere ich mich dran und wenn ich einen Verkäufer finde der günstig anbietet und er ist billiger als die anderen kaufe ich da. Ich mache mir da keine Gedanken über die Steuer smilie_18 ....und wenn ich in 10 Jahren mal wieder verkaufen sollte spielt das keine Rolle wie hoch die Mwst. beim Einkauf war, meine ich.

ps. übrigens gefällt mir dein Benutzername sehr gut smilie_01 ich muß immer wieder smilie_20 wenn ich den lese

Verfasst: 06.01.2014, 11:30
von Germanier
Idefix hat geschrieben:Zusammengefasst würde ich das so sagen. Für mich als privaten Kleinanlegerist es doch Wurscht ob da jetzt 7% oder 19% oder was auch immer berechnet werden. Für mich ist der Endpreis was ich zahlen muß wichtig und da orientiere ich mich dran und wenn ich einen Verkäufer finde der günstig anbietet und er ist billiger als die anderen kaufe ich da. Ich mache mir da keine Gedanken über die Steuer smilie_18 ....und wenn ich in 10 Jahren mal wieder verkaufen sollte spielt das keine Rolle wie hoch die Mwst. beim Einkauf war, meine ich.


Bild

Verfasst: 06.01.2014, 11:42
von amabhuku
BIOSHOCK hat geschrieben:Bei der Ermittlung des Metallwertes (Silberwertes) von Silbermünzen kann der jeweilige Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) zugrunde gelegt werden, der regelmäßig in der Tagespresse veröffentlicht wird.


Welche Tagespresse, welcher Degussa Silberpreis; ich glaube die wohnen auf der erdabgewandten Seite vom Mond.
smilie_08