Aktuelle Zeit: 16.06.2024, 16:18
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cdallas hat geschrieben:Wäre doch richtig mies, wenn man "nur" 100€ bekommt, wenn der Materialwert höher ist.
Kenne mich mit den Münzen nicht aus.
Bei der Bank kann es natürlich sein, dass du dort einfach 100€ bekommst.
Aber beim Goldankauf oder hier im Forum vielleicht mehr....
Gruß
CD
Es ist aber zulässig, dass ein Teil der Arbeitsvergütung als Sachbezug gewährt wird. Dieser Deputatlohn oder Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers muss zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart sein und im Interesse des Arbeitnehmers liegen.
999.9 hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/TruckverbotEs ist aber zulässig, dass ein Teil der Arbeitsvergütung als Sachbezug gewährt wird. Dieser Deputatlohn oder Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers muss zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart sein und im Interesse des Arbeitnehmers liegen.
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