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100euro Goldmünzen DE ges. Zahlungsmittel vs. Mat. Wert

Allgemeine Diskussionen zu Silber, Gold und Edelmetallen, sowie die Entwicklung des Gold- und Silberkurs.

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Argyrion
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100euro Goldmünzen DE ges. Zahlungsmittel vs. Mat. Wert

Beitragvon Argyrion » 24.07.2012, 10:11

Hallo Forum!

Wenn ich eine deutsche 100 € Goldmünze zur LZB bringe bekomme ich dann einhundert € ausgezahlt oder den aktuellen Materialwert?

Antworten bitte mit Begründung!

Schon mal ein Danke im Voraus für die Antworten. :)
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ceca2000
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Beitragvon ceca2000 » 24.07.2012, 10:17

100€

foxl60
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Beitragvon foxl60 » 24.07.2012, 10:18

smilie_08
Zuletzt geändert von foxl60 am 24.07.2012, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.

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gruenkohl
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Beitragvon gruenkohl » 24.07.2012, 10:20

edit
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Beitragvon 999.9 » 24.07.2012, 10:22

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/K ... ldorf.html

Glaube nicht, dass die Goldmünzen annehmen und wenn dann wohl nur zum Nennwert, was natürlich Unsinn wäre.

Wenn Du Dein Gold schnell und unkompliziert "versilbern" möchtest smilie_07 , gehe einfach zu:

http://www.proaurum.de/home/standorte/d ... ldorf.html

smilie_24

Aber die Frage impliziert ja eigentlich auch nur die theoretisch mögliche Verkaufsoption an die BuBa oder die LZB oder?
Zuletzt geändert von 999.9 am 24.07.2012, 10:25, insgesamt 1-mal geändert.
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cdallas
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Beitragvon cdallas » 24.07.2012, 10:22

Wäre doch richtig mies, wenn man "nur" 100€ bekommt, wenn der Materialwert höher ist.

Kenne mich mit den Münzen nicht aus.

Bei der Bank kann es natürlich sein, dass du dort einfach 100€ bekommst.
Aber beim Goldankauf oder hier im Forum vielleicht mehr....

Gruß
CD

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Mar1988cel
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Beitragvon Mar1988cel » 24.07.2012, 10:25

cdallas hat geschrieben:Wäre doch richtig mies, wenn man "nur" 100€ bekommt, wenn der Materialwert höher ist.

Kenne mich mit den Münzen nicht aus.

Bei der Bank kann es natürlich sein, dass du dort einfach 100€ bekommst.
Aber beim Goldankauf oder hier im Forum vielleicht mehr....

Gruß
CD


Bei einer Bank 100 €?? Die zahlen doch den üblichen Rückkaufswert!

Bei meiner Bank kannst Du heute (24.07.) 100 € Goldmünzen für 696 € erwerben und für 640 € wieder verkaufen!
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999.9
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Beitragvon 999.9 » 24.07.2012, 10:31

Die Commerzbank in Düsseldorf auf der Kö nimmt z.B. keine 100 Euro-Goldmünzen an, nur reguläre Bullions.

Es ist von Bank zu Bank verschieden.

Und soweit ich weiß, gibt es bei der BuBa auch kein Edelmetallgeschäft an Privatleute.
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Beitragvon Argyrion » 24.07.2012, 10:51

Meine Frage war sehr ernst gemeint. Sie zielt aber auf etwas anderes ab als es für die meisten zunächst den Anschein hat! Es geht mir um Rechtsdogmatik.

Die eigentliche Frage ist. Kann ich z.B. einen Angestellten mit zwei 100€ Euro Münzen bezahlen und diese 200€ steuer- und sozialversicherungsrechtlich in Anrechnung stellen? Diese Frage stellt sich unter besonderer Berücksichtigung des rechtsstaatlichen Willkürverbots. Entweder 100€ Nennwert und ges. Zahlungsmittel oder Materialwert.

:shock:

Kennt jemand den US Staatsbürger Robert Kahre? Nein? Google hilft.
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Beitragvon 999.9 » 24.07.2012, 11:44

Nein, das kannst Du nicht.

Denn dann würde das System zusammenbrechen.

Du darfst auch nicht mit tausenden von Wiener Philharmonikern in die Schweiz einreisen und sagen, dass es nach Nennwert nur wenige tausend Euro sind, die du einführen möchtest.

Es gilt der Edelmetallwert bzw. der wahre Wert der Sachleistung.
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Beitragvon 999.9 » 24.07.2012, 11:59

http://vimeo.com/20262753

Der Mann hat natürlich Recht!

smilie_01
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Beitragvon Mammutbaum » 24.07.2012, 12:04

... dann gleich die Anschlussfrage: Dürftest Du ihn denn mit den zwei 100 €-Stücken bezahlen wenn Du den wahren Marktwert zugrunde legst?
Oder allgemeiner: darfst Du überhaupt mit Sachwerten bezahlen?

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Beitragvon 999.9 » 24.07.2012, 12:15

http://de.wikipedia.org/wiki/Truckverbot

Es ist aber zulässig, dass ein Teil der Arbeitsvergütung als Sachbezug gewährt wird. Dieser Deputatlohn oder Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers muss zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart sein und im Interesse des Arbeitnehmers liegen.
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Beitragvon Argyrion » 24.07.2012, 12:27

999.9 hat geschrieben:http://de.wikipedia.org/wiki/Truckverbot

Es ist aber zulässig, dass ein Teil der Arbeitsvergütung als Sachbezug gewährt wird. Dieser Deputatlohn oder Rabatte auf Produkte des Arbeitgebers muss zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart sein und im Interesse des Arbeitnehmers liegen.


Ich rede ja nicht davon mit Sachwerten zu zahlen, ich rede davon mit gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen!
Nochmal hier geht es um Rechtsdogmatik. Wenn der Staat etwas als gesetztliches Zahlungsmittel inkl. Annahmepflicht (§3 Münzgesetz) definiert dann darf er diese Definition nicht willkürlich aufheben, abändern etc. denn das würde die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden zerstören.

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Beitragvon 999.9 » 24.07.2012, 12:36

Leider darf der Staat seine Auffassungen von Dingen aber nach seiner Willkür ändern, wie er lustig ist.

Wenn das Finanzministerium 19% MWSt. auf Mineralwasser veranschlagt, andere Lebensmittel aber mit 7% versteuert versteht das ja auch kein Mensch.


Der Nennwert ist ja nur ein Trick, damit die Münze als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, um steuerfrei verkauft werden zu können. Nimmt man jetzt aber eine Anlagemünze und möchte damit Jemanden entlohnen, so ist der Lohn naturgemäß erheblich höher, als der nun eher bedeutungslos gewordene Nennwert. Trotzdem ist die Münze ein Zahlungsmittel und Jeder muss sie für 100 € als Zahlungsmittel akzeptieren.

smilie_08
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