Aktuelle Zeit: 26.04.2024, 08:53
wittu hat geschrieben: dass der Mieter des Schließfachs unter mir sich irgendwann freuen darf
knall voll das teil!
wenn in den unterlagen nix steht hält es auch. wahrscheinlich sogar das zehnfache von 30, falls nicht biegt es sich ggf. aber durchfallen tut da nix