Tachostände oder andere technische Registrierdaten, denkbar und u.U. sinnvoll. Zumindest wenn der regulatorische Rahmen es zulässt und die Datensicherheit gewährleistet ist. Bei Auktionen ist das schon sehr fraglich, denn hier gilt ein komplexer Rahmen aus Handelsrecht, Gewerberecht und Steuerrecht...