Aktuelle Zeit: 27.04.2024, 18:10
KarlTheodor hat geschrieben:Ikarus hat geschrieben:Ich habe überlegt den wichtigen Schriftverkehr (Frist setzen, Rückzahlung fordern) als Einschreiben mit Rückschein zu schicken.
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Mit Einwurf-Einschreiben kann man allerdings nicht den Inhalt des Briefes nachweisen.
Mit Rückschein auch nicht.