Aktuelle Zeit: 06.12.2023, 18:47
Mußt Du doch nicht. Nach 1 Jahr Haltefrist ist es doch steuerfrei.
Haltefrist hin oder her, aber wenn der Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist wie in meiner Beispielsrechnung angedeutet, dann ist Ende mit steuerfrei.
robbert