Aktuelle Zeit: 28.04.2024, 09:06
Nappo hat geschrieben:Trennungen beinhalten im Übrigen auch fast immer die sog. Vermögensauseinandersetzung.
Wie siehts diesbezüglich eigentlich mit den s.g. ehe-ähnlichen Gemeinschaften bzw. mit dem "Lebensabschnittsgefährten" aus?