Sehr geehrter Herr xxxxxxxt, die Strafanzeige musste ich zunächst zur weiteren Entscheidung zur Staatsanwaltschaft nach Münster schicken. Die Staatsanwaltschaft als sog. „Herrin des Verfahrens“ entscheidet über den weiteren Verlauf der Ermittlungen. Ich kann Sie daher nur bitten, die E-Mails von ge...